Modul 3: Vollgutachten nach IDW S1

Unsere Gutachten nach IDW S1 erfüllen voll­um­fänglich die im „IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1)“ darge­leg­ten Anforderungen – selbst­verständlich unter Berück­sichtigung der Besonder­heiten von KMU.

Im Unterschied zu unserer fundierten Wert­indi­ka­tion werden in dem S1-Gutachten die Unter­nehmens­analysen und -prognosen nicht allein auf­grund der von unseren Mandanten zur Verfügung gestellten Unter­lagen erstellt, son­dern wir nehmen darüber hinaus eigene weiter­gehende Analysen und Unter­suchungen vor. Zudem werden viele weitere Para­meter der Unter­neh­mensbewer­tung deutlich tiefgrün­diger analysiert und z.T. mit wissenschaft­lichen Methoden ermittelt.

Fast immer stimmt am Ende der mittels IDW-S1-Gutachten ermit­­telte Unternehmenswert mit dem Unterneh­menswert überein, der durch die „fun­dierte Wert­indikation“ (unser Modul 2) berechnet wurde, aller­dings ist er mit dem IDW-S1-Gutachten wissen­schaft­lich exakter begründet

Mit dem Vollgutachten gemäß IDW S 1 erhalten Sie einen Unternehmenswert, der vollständig nach den Grundsätzen dieses wohl renommiertesten Regelwerks in Deutschland für Unter­nehmensbewertungen ermittelt worden ist. Dieser IDW-Standard wird vor allen deutschen Gerichten und in der Wirtschaft allgemein anerkannt.

Ein Vollgutachten gemäß IDW S 1 empfiehlt sich immer dann, wenn Sie ein rechtssicheres und gerichtsfestes Gutachten über den Wert Ihres Unternehmens benötigen.

Sie erhalten in diesem Modul ein sehr ausführliches Gutachten über mindestens 70 Seiten mit der detaillierten Darstellung des Ertrags­wertverfahrens unter Anwendung aller Vorschriften des Standards IDW S 1, natürlich auch unter Beachtung des IDW Praxishinweises 1/2014 für KMU.

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