Verlässlichkeit schaffen, Vertrauen gewinnen

Sonderprüfungen und Bestätigungsleistungen

Mit steigender Komplexität unseres Wirtschaftslebens und der rasant zunehmenden Fülle an eher zweifelhaften Behauptungen wächst auch der Bedarf an verlässlichen Aussagen über die finanziellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens. Unternehmen, Gesellschafter, Kapitalgeber, die interessierte Öffentlichkeit und alle weiteren Stakeholder benötigen in vielen Fällen gesicherte und von unabhängiger Seite bestätigte Finanzinformationen.

Daher sieht der Gesetzgeber – über die vom HGB vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung großer und mittelgroßer Gesellschaften hinaus – in einer Vielzahl von Konstellationen eine Prüfung und Bestätigung der vom Unternehmen gemachten Aussagen durch den Wirtschaftsprüfer vor. Zusätzlich sind branchen- und anlassbezogene Vorschriften zu beachten, auch der Bedarf an unabhängigen und kompetenten Bestätigungen über bestimmte finanzielle Sachverhalte steigt immer weiter.

Das Ergebnis ist immer eine unabhängige und eindeutig formulierte Bestätigung von uns, dass Sie zu dem bestimmten Vorgang alle Vorschriften und Regularien ordnungsgemäß eingehalten haben.

Diese sog. „Sonderprüfungen“ nehmen wir seit 25 Jahren für unsere Mandanten vor und bilden uns dafür permanent und gezielt weiter. Sollten Sie also eine unabhängige Bestätigung über einen bestimmten Sachverhalt benötigen, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und unserem Know-How hilfreich zur Seite. Je nach Aufgabenstellung ziehen wir auch die Steuerberater und Rechtsanwälte von KKF hinzu.

Keine Sonderprüfung ist identisch, es gibt viele verschiedene Ausprägungen und individuelle Ausgangssituationen. Dazu besprechen wir mit Ihnen im Vorfeld detailliert Ihre Ausgangssituation und Zielstellung, sodass wir unsere Dienstleistung exakt Ihren Anforderungen anpassen können.

Folgende Sonderprüfungen nehmen wir für Sie vor:

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