Der letzte Wille und seine Folgen

Erbrecht

Wollen Sie sichergehen, dass nach dem Todesfall Ihr Vermögen so übergeht, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie sich rechtzeitig um eine rechtssichere Testamentsgestaltung kümmern und diese regelmäßig auf ihre Aktualität hin prüfen. Dies gilt erst recht bei vorhandenen Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Wir unterstützen Sie bei der Verfügung Ihres letzten Willens mit fachkundiger Beratung und der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages. Hierbei gilt es insbesondere bei Unternehmern auch das Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht zu beachten. Zudem haben wir als Fachanwälte für Steuerrecht stets auch die erbschaftsteuer- und schenkungsteuerrechtlichen Folgen im Blick. Unter Nutzung erbschaft- und schenkungsteuerlicher Freibeträge sowie Befreiungsvorschriften kann es gelingen, dass eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer gar nicht erst anfällt.

Als Erbe beraten wir Sie zu Ihren Rechten und Pflichten bspw. auch als Teil einer Erbengemeinschaft und unterstützen Sie als Miterben bei der Erbauseinandersetzung sowie bei der Verteidigung gegen Geltendmachung von Pflichtteilsrechten. Sind Sie enterbt und lediglich auf den Pflichtteil gesetzt worden, unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, insb. auch um die notwendigen Informationen über die Höhe des Nachlasses zu erhalten.

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