Wahlrechte optimal nutzen

Jahresabschlüsse & Steuererklärungen

Oftmals wird die des Jahresabschlusses nur in der Gewinnermittlung für das Finanzamt gesehen. Doch der Jahresabschluss hat viel weitreichendere Aufgaben zu erfüllen. Er ist Steuerungsinstrument für den Unternehmer/Geschäftsführer, Informationsinstrument für den Gesellschafter, Bonitätsnachweis gegenüber den Kreditinstituten und vieles mehr. Insbesondere im Hinblick auf das „Rating“ sowie bezüglich der Offenlegungsverpflichtungen einiger Unternehmen werden immer höhere Ansprüche an die Aussagekraft des Jahresabschlusses gestellt. Da Handels- und Steuerbilanz durchaus voneinander abweichen können, sollten bilanzierende Unternehmen die Möglichkeiten der Bilanzpolitik optimal nutzen.

Die von uns erstellten Jahresabschlüsse werden diesen Anforderungen vollumfänglich gerecht. Bei bilanzierenden Unternehmen erstellen wir grundsätzlich eine Handels- und eine Steuerbilanz und vermeiden so unübersichtliche Überleitungsrechnungen. Eigenkapitaloptimierung in der Handelsbilanz und Steueroptimierung in der Steuerbilanz haben wir für Sie im Blick. Offenlegungspflichtige Unternehmen erhalten von uns neben dem ausführlichen handelsrechtlichen Jahresabschluss auch einen verkürzten handelsrechtlichen Jahresabschluss, der den gesetzlichen Anforderungen der Offenlegung im Bundesanzeiger oder der Hinterlegung im Unternehmensregister genügt. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch die elektronische Versendung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses an den Bundesanzeiger.

Auch Unternehmen, die Ihr Unternehmensergebnis im Wege der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, sind bei uns an der richtigen Adresse. Unsere Einnahmen-Überschussrechnungen enthalten stets nachrichtliche Bilanzwerte und geben Ihnen damit auch erweiterte Informationen über Ihre Eigenkapitalsituation.

Wir führen mit Ihnen eine Jahresabschlussbesprechung, erläutern Ihnen alle wesentlichen Positionen und beantworten Ihre Rückfragen. Nach Freigabe des Jahresabschlusses durch Sie erhalten Sie ein perfekt erstelltes Endprodukt, in einer auch optisch ansprechenden Form ausgehändigt. Mit diesem Produkt haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken und Behörden.

Darüber hinaus übernehmen wir für Sie die Erstellung aller betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Gewinnfeststellung sowie deren elektronische Versendung an die Finanzverwaltung und kümmern uns um Zwischenbilanzen, vorläufige Kreditbilanzen sowie Ergänzungsbilanzen. Private Steuererklärungen wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer runden unser Angebot ab.

Wir geben Ihnen bereits während des laufenden Geschäftsjahres frühzeitig Impulse zur Steuerersparnis. Unser Ziel ist zudem die Optimierung der Gesamtsteuerbelastungen.

Es ist eine leidige Tatsache, dass eine Vielzahl von Steuerbescheiden falsch ist. Wurde die Veranlagung nicht entsprechend unserer Erklärungen durchgeführt, beantragen wir bei der Finanzverwaltung eine schlichte Änderung der unrichtigen Bescheide oder legen in Absprache mit Ihnen Einspruch gegen die fehlerhaften Steuerbescheide ein. Wir beantragen Aussetzung der Vollziehung und Vollstreckungsschutz, damit Sie auch bei fehlerhaften Steuerbescheiden nur die tatsächlich entstandenen Steuern an das Finanzamt zahlen müssen.

Falls durch die Finanzverwaltung eine ablehnende Einspruchsentscheidung ergeht, haben Sie die Möglichkeit, sich bei Aussicht auf Erfolg durch unsere Fachanwälte für Steuerrecht im Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof vertreten zu lassen.

Wir vertreten und betreuen Sie darüber hinaus auch in Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Jahresabschluss und Steuererklärungen:

  • Erstellung der Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen
  • Erstellung der Umsatzsteuererklärung
  • Erstellung der Gewerbesteuererklärung
  • Erstellung der Körperschaftsteuererklärung
  • Erstellung der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte
  • Erstellung der Kapitalertragsteueranmeldung
  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, vorläufige Kreditbilanzen und Liquidationsbilanzen
  • Private Steuererklärungen wie Einkommensteuererklärung und Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärungen

Den Umfang der Leistungen legen wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen fest.

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