Rund ums Angestelltenverhältnis

Arbeitsrecht

Sie sind Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? Dann gilt es auf dem Laufenden zu sein, welche Rechte und Pflichten von dem Gesetzgeber und der Rechtsprechung an Sie gestellt werden bzw. Ihnen zustehen.

Bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses gilt es auf die Grundlage der Zusammenarbeit zu achten - den Arbeitsvertrag. Hier unterstützen wir Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei der Erstellung und Aushandlung bzw. bei der Prüfung des Arbeitsvertrages mit einer fundierten hochaktuellen Beratung und an Ihren Interessen ausgerichteten Gestaltung.

Häufig ändern sich im Laufe des Arbeitslebens nicht nur rechtliche Vorschriften, sondern Vorstellungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (bspw. über die Arbeitszeit: z.B. Teilzeit, Gleitzeit, Sabbatical bzw. die Vergütung) oder aber äußere Umstände erfordern Vertragsänderungen im bestehenden Arbeitsverhältnis. Dabei behalten wir auch die weiteren Rechtsgebiete für Sie im Blick, die Auswirkungen auf das Arbeitsrecht haben (bspw. Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutz, Bestimmungen der Berufsgenossenschaft). Hier finden wir mit Ihnen gemeinsam Lösungen, die Sie in der Praxis umsetzen können.

Kann ein Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht einvernehmlich beigelegt werden, so unterstützen wir Sie bei der Beendigung von Arbeitsverträgen. Individuell und an Ihrem Mandanteninteresse orientiert, beraten wir Sie in allen Fällen der Beendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag und zu den Fragen zu Abmahnung, Abfindung oder der Beteiligung eines Betriebsrates. Regelmäßig gelingt es uns, diese Streitigkeiten außergerichtlich zu klären, aber wenn nötig übernehmen wir auch gern die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht, bspw. im Falle der Kündigungsschutzklage. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.

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