Branchenbezogene Sonderprüfungen

Für verschiedene Branchen sind bestimmte Sonderprüfungen vorgeschrieben, auch diese gehören regelmäßig zu den Vorbehaltsaufgaben eines Wirtschaftsprüfers. Langjährige Erfahrung und laufende Weiterbildung können wir z.B. bei folgenden Prüfungen vorweisen:

  • Prüfung nach Wertpapierinstitutsgesetz bzw. Wertpapierhandelsgesetz
  • Prüfung gemäß § 16 Makler- und Bauträgerverordnung
  • Prüfung nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung

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