Prüfung von Insolvenzeröffnungsgründen gemäß IDW S 11

Als Geschäftsführer müssen Sie stets über die aktuelle Lage Ihrer Gesellschaft informiert sein und rechtzeitig bei drohender Zahlungsfähigkeit bzw. Überschuldung handeln. Andernfalls drohen Ihnen Haftung und Strafe wegen Insolvenzverschleppung. Doch wann genau tritt Insolvenzreife ein – oder ist sie bereits eingetreten? Haften Sie womöglich bereits mit Ihrem Privatvermögen, da der Zeitpunkt der Insolvenzantragspflicht bereits überschritten ist? Wir beurteilen anhand einer gutachterlichen Stellungnahme gemäß IDW S 11, ob Gründe für eine Insolvenzeröffnung vorliegen oder nicht.

Sie haben konkrete Fragen?

Kontakt

Bitte addieren Sie 9 und 2.