Konzernabschlussprüfung

Nicht nur börsennotierte Gesellschaften, sondern zunehmend auch mittelständische Familienunternehmen bedürfen eines Konzernabschlusses gemäß § 290 HGB. Denn kontinuierliches Wachstum des Unternehmens, häufig verbunden mit weiteren Tochtergesellschaften auch im Ausland, führen zwangsläufig zu konzern­ähnlichen Strukturen mit entsprechenden Anforderungen an die Rechnungslegung.    

Dabei ist der dann zu erstellende Konzernabschluss mehr als nur die Summe der Einzelabschlüsse: er gibt vielmehr ein umfassendes Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesamtkonzerns ab, wobei alle konzerninternen Lieferungen und Leistungen konsolidiert werden. Dadurch wird im Konzernabschluss ein Ergebnis ausgewiesen, das aufzeigt, was dem Konzern – ohne die Geschäftsbeziehungen der Konzerngesellschaften untereinander – unter dem Strich übrigbleibt.

Wir prüfen den von Ihnen aufgestellten Konzernabschluss nach den gesetzlichen Vorschriften und nach den Regelungen des IDW. Dabei verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei der Konzernabschlussprüfung. Über unser ETL-Netzwerk können wir unsere Prüfungsqualität auch im Ausland sicherstellen.   

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