Gesetzliche Jahresabschlussprüfung

Jahresabschluss und Lagebericht Ihrer Gesellschaft sind entscheidende Grundlagen für vielfältige Entschei­dungen. Nicht nur für Sie als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer, sondern auch für Ihre Mitarbeiter, Ihre Kontroll­gremien, Ihre Banken, Ihre Versicherer, Ihre Kunden und Lieferanten. Kern unserer gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss­prüfung ist es daher, ein sicheres Prüfungsurteil über die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Rechnungs­legung für Sie und alle weiteren Adressaten zu liefern. Rechtsgrundlage dafür sind die §§ 316 ff. HGB.

In den letzten 25 Jahren haben wir eine Vielzahl von Jahresabschlussprüfungen durchgeführt. Dabei haben wir Erfahrungen gesammelt insbesondere bei Prüfungen von Produktions- und Handelsgesellschaften, öffentlichen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen.

Bei unserer Jahresabschlussprüfung verfolgen wir einen individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmten und gewissenhaft durchdachten Prüfungsansatz. Alle unsere Jahresabschlussprüfungen erfolgen in Überein­stimmung mit den Verlautbarungen und Regelungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW).

Im Ergebnis erhalten Sie einen detaillierten Bericht über unsere Prüfungsergebnisse sowie, wenn keine wesentlichen Einwendungen vorliegen, einen Bestätigungsvermerk. Darin bestätigen wir, dass Ihr Jahres­abschluss und Ihre Buchführung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihr Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage Ihres Unternehmens erweckt. Danach vermitteln Jahresabschluss und Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens. Der Bestätigungsvermerk findet natürlich auch Eingang in unseren umfangreichen Prüfungsbericht.

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