Erstellung von Sanierungs- und Insolvenzgutachten

In der Unternehmenskrise ist der Geschäftsführer hohen Risiken, die regelmäßig auch strafrechtlich relevant sind, ausgesetzt. Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen im Nachhinein häufig existenziell wichtige Fragen für die ehemaligen Geschäftsführer beantwortet werden, wie z.B.: seit wann lag die Unternehmenskrise vor? Zu welchem Zeitpunkt lag Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung vor? Zu welchem Zeitpunkt musste der Geschäftsführer von der Krise wissen? Wurden vom Geschäftsführer realistische Fortführungsprognosen ordnungsgemäß und zeitnah erstellt? Wurden die Bücher ordnungsgemäß und zeitnah geführt? Wurden alle Vermögensgegenstände der Gesellschaft im Unternehmen belassen? Wurden alle Gläubiger gleichermaßen behandelt? Diesen und ähnlichen Fragen gehen wir in Überschuldungs- und Zahlungsunfähigkeitsprüfungen nach und beantworten sie in ausführlichen Gutachten.  

Sie haben konkrete Fragen?

Kontakt

Bitte rechnen Sie 3 plus 7.