Erstellung von Restrukturierungsplänen gemäß §§ 2 ff. StaRUG

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) schafft seit dem 1. Januar 2021 einen sicheren Rechtsrahmen für die Sanierung von Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Am Ende des vorgeschriebenen Verfahrens steht ein Restrukturierungsplan, den das Krisenunternehmen den Gläubigern gerichtlich oder außergerichtlich zur Abstimmung stellen kann. Wir unterstützen Sie, Ihr Unternehmen und auch die von Ihnen beauftragten Rechtsanwälte mit der Erstellung eines qualifizierten Restrukturierungsplans, in dem alle Anforde­rungen des StaRUG beachtet werden.

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