Einspruchsverfahren

Es ist eine leidige Tatsache, dass eine Vielzahl von Steuerbescheiden falsch ist.

Wurde die Veranlagung nicht entsprechend unserer Erklärungen durchgeführt, beantragen wir bei der Finanzverwaltung eine schlichte Änderung der unrichtigen Bescheide oder legen in Absprache mit Ihnen Einspruch gegen die fehlerhaften Steuerbescheide ein. Konnte im Rahmen der Schlussbesprechung einer Betriebsprüfung keine Einigung mit der Finanzverwaltung erzielt werden und sind die im Anschluss an die Betriebsprüfung ergangenen Steuerbescheide rechtsfehlerhaft, legen wir bei entsprechender Beauftragung auch gegen diese Bescheide Einspruch ein.

Wir beantragen Aussetzung der Vollziehung und Vollstreckungsschutz, damit Sie auch bei fehlerhaften Steuerbescheiden nur die tatsächlich entstandenen Steuern an das Finanzamt zahlen müssen.

Falls durch die Finanzverwaltung eine ablehnende Einspruchsentscheidung ergeht, scheuen sich unsere Fachanwälte für Steuerrecht nicht, Sie bei Aussicht auf Erfolg im Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof zu vertreten.

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