Finanzbuchführung

Buchführungspflichten für Ihr Unternehmen ergeben sich aus verschiedenen gesetzlichen Vorschriften wie z.B. § 141 AO oder § 238 HGB.

Falls Sie Ihre Finanzbuchführung nicht selbst im eigenen Hause durchführen möchten, übernehmen wir diese Aufgaben gern für Sie.

Zum Leistungsumfang unserer Finanzbuchführung zählen unter anderem:

  • Kontierung der Belege
  • ordnungsmäßige Buchung sämtlicher Geschäftsvorfälle
  • Prüfung Ihrer Belege auf Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zum Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug und/oder Umsatzsteuerausweis
  • Erstellung monatlicher, quartalsmäßiger oder jährlicher betriebswirtschaftlicher Auswertungen mit  Summen- und Saldenliste sowie OPOS-Listen
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen inklusive elektronischem Versand an das Finanzamt
  • Erstellung der zusammenfassenden Meldungen inklusive elektronischer Versand an das Bundeszentralamt für Steuern
  • Hilfe bei weiteren statistischen Meldungen (z.B. INTRASTAT)
  • Monatlicher Informationsdienst über aktuelle steuerrechtliche Themen
  • Turnusmäßige Besprechungen über die Ergebnisse der betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Steuerplanungsgespräch mit einem Berufsträger
  • Beratung auf allen Gebieten des Rechnungswesens

Bei der Gestaltung der Unterlagen zur Auswertung der Finanzbuchhaltung richten wir uns speziell nach Ihren Informationsbedürfnissen, damit Sie die betriebswirtschaftlichen Daten gezielt zur Unternehmenssteuerung verwenden können. So bieten wir verschiedene Formen einer betriebswirtschaftlichen Auswertung an. Auf Wunsch richten wir individuelle Management-Informationssystem, Reporting-Systeme, Kosten- und Leistungsrechnungen und branchenspezifische betriebswirtschaftliche Auswertungen für Sie ein.

Falls gewünscht, kommen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch zu Ihnen ins Haus, um die Finanzbuchführung zu erstellen.

Den Umfang der Leistungen legen wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen fest.

 

"Wege entstehen dadurch, dass man sie geht!"

Franz Kafka