Betriebsprüfungen und sonstige Außenprüfungen
Die Finanzverwaltung ist nach den Bestimmungen der Abgabenordnung berechtigt, insbesondere bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind, eine steuerliche Außenprüfung, also eine Betriebsprüfung durchzuführen.
Wir begleiten Sie von der Prüfungsanordnung der Finanzverwaltung bis zu der Schlussbesprechung mit der Finanzverwaltung und der Überprüfung der im Anschluss an eine Betriebsprüfung ergehenden Steuerbescheide.
Bereits im Vorfeld einer angekündigten Betriebsprüfung stellen wir fest, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Formalien eingehalten wurden und geben Ihnen aus unserer langjährigen Erfahrung wichtige Hinweise im Zusammenhang mit der bevorstehenden Betriebsprüfung.
Während der Dauer der Betriebsprüfung stehen wir Ihnen bei auftretenden Fragen hilfreich zur Seite.
Wir werten gemeinsam mit Ihnen die Prüfungsfeststellungen der Finanzverwaltung aus und begleiten Sie in der Schlussbesprechung mit der Finanzverwaltung. Häufig gelingt es uns hierbei, wesentliche Prüfungsfeststellungen zu entkräften und eine für Sie günstigere Veranlagung zu erreichen.
Nach Abschluss der Betriebsprüfung kontrollieren wir etwa ergehende Steuerbescheide und begleiten Sie gegebenenfalls bei der Durchführung notwendiger Rechtsbehelfsverfahren.
In gleicher Weise stehen wir Ihnen bei der Durchführung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, Umsatzsteuer-Nachschauen und sonstigen Prüfungen der Finanzverwaltung mit Rat und Tat zur Seite.
"Wege entstehen dadurch, dass man sie geht!"
Franz Kafka